Hier findest du die rechtlichen Teilnahmebedingungen.
Wenn du direkt mitmachen möchtest, kannst du hier dein Lieblings-Fachgeschäft oder deinen Lieblingsbetrieb nennen.
Teilnahme ab 18 Jahren. Teilnahmeschluss ist der 30. September 2027.
Alle gültig abgegebenen Teilnehmerstimmen bleiben bis zum Ende des Aktionszeitraums in der Verlosung, sofern das entsprechende Los nicht bereits zuvor als Monatsgewinner gezogen wurde. Verlost werden monatlich 2 x 555 € in der Weise, dass sowohl der Endverbraucher, dessen Gewinnerlos gezogen wurde, als auch der von diesem als #Lieblingshändler genannte Ladeninhaber jeweils 555 € gewinnen. Der Anspruch auf die Gewinnauszahlung besteht für Endverbraucher und Ladeninhaber unabhängig nebeneinander. Pro Person und pro Ladeninhaber ist jedoch nur ein Gewinn möglich.
Ausgeschlossen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veranstalters (markt intern Verlag GmbH, nachfolgend ‚markt intern‘) sowie deren Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Eltern, Kinder, Geschwister und Personen, die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Alle bis zum 9. eines Monats eingegangenen gültigen Teilnehmerstimmen (Post/online/Facebook) nehmen an der jeweiligen Monatsziehung teil. Nicht gezogene Teilnehmerlose bleiben für spätere Monatsziehungen bis einschließlich September 2027 im Lostopf. Nach einem Gewinn wird die betreffende Person von weiteren Monatsgewinnen ausgeschlossen.
Postalisch zählt der Poststempel, online die Teilnahme auf www.ichkaufgernvorort.de und auf Facebook der Zeitpunkt des Kommentars unter dem Post auf www.facebook.com/ichkaufgernvorort oder auf www.instagram.com/ichkaufgernvorort (nachfolgend IKGVO-Fanpage).
'markt intern' behält sich bei Verstoß gegen diese Bedingungen den Ausschluss des Teilnehmers vor.
Die Gewinnübergabe erfolgt durch den teilnehmenden Fachhändler oder auf dem Postweg. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Teilnahme am Monatsgewinnspiel wird von Facebook bzw. Meta weder gesponsert noch organisiert. Verantwortlich für die Durchführung ist 'markt intern'.
Die Gewinner werden gemäß ihrer angegebenen Kontaktdaten informiert.
Die Gewinne werden per Banküberweisung ausgezahlt.
Für den Gewinn (555 €) des als #Lieblingshändler bzw. #Lieblingsapotheke genannten Betriebs gilt:
Der Gewinn steht dem teilnehmenden Unternehmen zu. Die Auszahlung erfolgt an das Unternehmen bzw. an eine vertretungsberechtigte Person. Etwaige steuerliche Pflichten im Zusammenhang mit dem Gewinn liegen beim Gewinner bzw. beim teilnehmenden Unternehmen.
Für den Gewinn (555 €) des Teilnehmers gilt:
Geldgewinne werden per Banküberweisung ausgezahlt. Eine persönliche oder symbolische Gewinnübergabe kann zusätzlich angeboten werden, ist aber keine Voraussetzung für die Auszahlung.
Die symbolische Gewinnübergabe findet vorzugsweise in dem Unternehmen statt, das der Gewinner bei der Teilnahme als seinen #Lieblingshändler oder seine #Lieblingsapotheke angegeben hat.
'markt intern' hat ein hohes Interesse daran, dass die Gewinnübergabe (insbesondere der Hauptgewinne) persönlich stattfindet und diese Gewinnübergabe transparent gegenüber den Partnern, Fachhandel und Endverbrauchern kommuniziert werden kann.
Der abgekürzte Vorname sowie der Nachname der Gewinner können in Offline- und Online-Medien mit Wohnort genannt werden (z.B. G. Müller/Altdorf), ggf. mit Foto der Gewinnübergabe.
Diese Gewinnspiele stehen in keiner Verbindung zu Meta, Facebook oder Instagram und werden in keiner Weise von Meta, Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt, verwaltet oder organisiert. Empfänger der bereitgestellten Informationen ist nicht Meta/Facebook/Instagram, sondern die markt intern Verlag GmbH. Mit der Teilnahme stellen die Teilnehmer Meta, Facebook und Instagram im gesetzlich zulässigen Umfang von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel frei.
Die Teilnahme setzt die Beachtung der nachfolgenden Teilnahmebedingungen voraus:
Bei den Gewinnspielen auf den Social-Media-Kanälen handelt es sich um Gewinnspiele mit unterschiedlich langer Teilnahmemöglichkeit. Start und Ende des jeweiligen Wettbewerbs werden auf der jeweils von 'markt intern' ausgesuchten Social-Media-Plattform bekannt gegeben.
Für jedes Gewinnspiel gibt es Sach- oder Geld-Gewinne, die zum Start bekannt gegeben werden.
Am Ende des jeweiligen Gewinnspiels wird der Gewinner bzw. werden die Gewinner per Zufallsprinzip (Losverfahren) ermittelt.
Die Gewinne werden 'markt intern' von den Marken-Partnern zur Verfügung gestellt.
Sollte sich nach Übergabe an einen Gewinner herausstellen, dass das gewonnene Produkt einen Sachmangel aufweist, besteht ein Gewährleistungsanspruch gegenüber ‚markt intern‘ nur nach den Bestimmungen des § 525 BGB, d.h. wenn der Mangel arglistig verschwiegen oder grob fahrlässig verursacht wurde, vorausgesetzt, dass ‚markt intern‘ dieses Verhalten zugerechnet werden kann.
Bei Verlosungen von Sachgewinnen ist eine Barauszahlung nicht möglich.
Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Die Teilnahme an einem Gewinnspiel erfolgt durch das Kommentieren eines Beitrags oder durch die Kombination mehrerer Elemente (z. B. das Folgen der jeweiligen IKGVO-Social-Media-Seite, Folgen der Social-Media-Seite des Marken-Partners, der den Sachgewinn zur Verfügung stellt, Liken der jeweiligen IKGVO-Social-Media-Seite und ein Kommentar unter einem Facebook-/Instagram-Post). Ferner behält 'markt intern' sich vor, andere Gewinnspielmöglichkeiten durchzuführen, die dann in dem jeweiligen Post bzw. App oder Ähnlichem erklärt werden.
Interaktionen auf dem Originalbeitrag, soweit diese nach den jeweils geltenden Plattformregeln zulässig sind, können berücksichtigt werden. Das Teilen, Reposten oder Markieren anderer Personen ist keine Teilnahmevoraussetzung und erhöht die Gewinnchance nicht.
Welche Interaktion im jeweiligen Wettbewerb als Teilnahmebedingung vorausgesetzt wird, entnehmen Sie dem entsprechenden Post zum Start des Gewinnspiels.
'markt intern' behält sich vor, Kommentare oder hochgeladene Fotos zu entfernen, wenn der Verdacht von Rechtsverletzungen, insbesondere persönlichkeitsrechtlicher Art, besteht, oder wenn Manipulationen erwiesen oder zu befürchten sind, oder wenn unangemessene Inhalte verbreitet werden, oder wenn eingetragene Marken blickfangmäßig herausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass wir aus Vorsichtsgründen in Zweifelsfällen zugunsten der Rechteinhaber entscheiden, also Bilder oder sonstige Beiträge entfernen. Dies gilt insbesondere im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes.
Beiträge, auf denen Minderjährige erkennbar abgebildet sind, dürfen nur eingereicht werden, wenn eine ausdrückliche Einwilligung aller Sorgeberechtigten und – soweit nach Alter und Einsichtsfähigkeit erforderlich – auch des Kindes bzw. Jugendlichen vorliegt. Beiträge, die Minderjährige bloßstellen, unangemessen darstellen oder deren Schutzinteressen beeinträchtigen können, sind ausgeschlossen.
Gewinnübergabe und Ersatzziehung:
Die Gewinner werden in dem Originalbeitrag durch das IKGVO-Team informiert. Der Gewinner muss sich innerhalb von sieben Wochentagen (sofern nichts anderes angegeben ist) durch persönliche Nachricht zurückmelden, sonst kann der Gewinn an jemand anderen vergeben werden.
Die Übermittlung persönlicher Daten (Versandadresse) erfolgt nur durch persönliche Nachricht auf der jeweiligen Social-Media-Plattform.
Die Gewinnübergabe erfolgt nach Wahl von 'markt intern' durch Versand an die Postadresse oder über einen örtlichen Fachhandelspartner. Sofern Letzteres gilt, werden die Einzelheiten auf der jeweiligen Social-Media-Plattform (z. B. über einen Facebook- oder Instagram-Post) beschrieben.
'markt intern' hat bei der Übergabe des Gewinns durch einen Fachhandelspartner ein hohes Interesse daran, dass die Gewinnübergabe persönlich stattfindet und transparent gemacht werden kann. Die Gewinner treten daher automatisch von ihrem Gewinn zurück, wenn sie nicht damit einverstanden sind, dass ihr Name (abgekürzter Vor- sowie Nachname) in den Offline- und Online-Medien genannt wird, und dass gegebenenfalls Fotos von der Gewinnübergabe gemacht und in diesen Medien veröffentlicht werden können. Ist der Gewinner mit einer entsprechenden Nennung nicht einverstanden, ist 'markt intern' berechtigt, zeitnah Ersatz-Gewinner zu ziehen. Entsprechendes gilt beim Postversand, wenn der Gewinner nicht damit einverstanden ist, dass sein Name (abgekürzter Vor- sowie Zuname) in den Offline- und Online-Medien genannt wird.
'markt intern' haftet nicht für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus der Teilnahme an den Gewinnspiel-Wettbewerben oder der eventuellen Nichterreichbarkeit des Internetservers ergeben.
Datenschutz: Unsere Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.
Ausschluss des Rechtsweges: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Teilnahmebedingungen nicht berührt. An dieser Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.